Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Informationszugang ist uns ein wichtiges Anliegen und ganz im Sinne von open4innovation.at

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites der Plattform open4innovation:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Websites der Plattform open4innovation sind derzeit teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)" vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Manche der Bilder haben keinen Alternativtext (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Alternativtexte für Grafiken und Objekte). Bei verlinkten Bildern wird bei fehlendem Alternativtext der Dateiname vorgelesen (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 - Zweck eines Links (im Kontext)).
  • Manche der eingebetteten Videos haben keine Untertitel (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 - Erweiterte Untertitel (Captions)).
  • Manche der Seiten haben keine durchgängige Überschriftenstruktur (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
  • Bei der Zeitreise von Austria in Space ist die Fokus-Reihenfolge nicht ideal umgesetzt (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Eingebettete Videos auf der Website sind Zusatzcontent, weil es die vermittelte Information grundsätzlich auch in Textform auf der Website gibt. Eine Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)) ist in YouTube nicht einfach möglich und wird als nicht notwendig erachtet, da keine wesentlichen neuen Informationen vermittelt werden. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
  • Das Formular zur Bekanntgabe von Veranstaltungen ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit). Der Dokumentenupload kann nicht mit Screen Reader bedient werden (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 - Name, Rolle, Wert). Da Veranstaltungen alternativ auch per E-Mail bekannt gegeben werden können und diese Funktion nur von einer sehr kleinen Nutzergruppe verwendet wird, stellt eine Behebung derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Auf den Websites sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com bzw. Vimeo.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des BMK liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
  • Das Anmeldefomular für den Newsletter bei Brevo liegt nicht in unserem Einflussbereich (von Dritten bereitgestellte Inhalte). Es ist von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Nicht-erfüllte WCAG-Erfolgskriterien des Anmeldeformulars sind 1.4.3 Kontrast, 2.4.2 Webseiten-Titel, 3.3.1 Fehleridentifizierung und 3.1.1 Sprache..
  • Die bei manchen Veranstaltungen eingebettete Vimeo Chatintegration sind von Dritten bereitgestellte Inhalte. Sie ist nicht vollständig tastaturbedienbar (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit). Nicht alle Bedienelemente haben einen sinnvollen Alternativtext (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt und am 2. Oktober 2023 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf den Websites, der Plattform open4innovation, werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an servicebuero@bmk.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Plattform open4innovation.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Seite(n) oder Dokumente an.

Kontakt

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Stubenbastei 5
A-1010 Wien
E-Mail: servicebuero@bmk.gv.at
Web: www.bmk.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren